Ausbilden in Schule und Betrieb

Berliner Standards zur Lernortkooperation, Pilotvorhaben 2019−2021

Die Grundlage der dualen Berufsausbildung bildet die Verzahnung praktischen Handelns und theoriegeleiteter Reflexion des beruflichen Handelns. Im Prozess der Entwicklung der beruflichen Handlungskompetenz sind somit alle an der Ausbildung beteiligten Lernorte aufgefordert zusammenzuwirken.
Dazu gehören Ausbildungsbetriebe, berufsbildende Schulen und gegebenenfalls überbetriebliche Ausbildungsstätten. Diese Anforderung ist im Berufsbildungsgesetz BBiG § 2, Absatz 2 festgehalten: „Die Lernorte […] wirken bei der Durchführung der Berufsbildung zusammen (Lernortkooperation).“

In der Praxis folgen diese Lernorte jedoch unterschiedlichen Logiken des Lernens: Die betriebliche Berufsbildung ist gekennzeichnet von Lernen an authentischen Arbeitsaufträgen und Lernen im und am Arbeitsprozess, während die schulische Berufsausbildung auf die Verbindung von Handlungs- und Fachsystematik zur Entwicklung umfassender beruflicher Handlungskompetenz zielt.

In der Veröffentlichung werden die acht Pilotprojekte, die Akteur*innen, Ziele und Strukturen des gesamten Modellvorhabens vorgestellt.

Herausgeberin:
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Redaktion:
SenBJF, Referat IV B Schulische Berufliche Bildung,
k.o.s GmbH

Erscheinungsjahr:
Dezember 2019

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